Umweltfreisetzungen sind jetzt Teil der Stellungnahmen zur Zulassung

Die ECHA wird damit beginnen, die Emissionen von Stoffen ohne Schwellenkonzentration, wie z. B. endokrine Disruptoren, PBT und vPvB, im Rahmen der Stellungnahmen des RAC und des SEAC zu den Zulassungsanträgen zu veröffentlichen.

Diese Strategie steht im Einklang mit den Grundwerten der ECHA – Transparenz und Effizienz – und berücksichtigt das in der Aarhus-Verordnung festgelegte übergeordnete öffentliche Interesse an der Offenlegung von Emissionen.

Weitere Informationen finden Sie in den Q&A der ECHA.