Verbot der Zweitverwendung von kreosotbehandeltem Holz notwendig

Der RAC der ECHA unterstützt Frankreichs Vorschlag zur Beschränkung des Inverkehrbringens, der Wiederverwendung und des Verbots der Zweitverwendung von mit Kreosot und verwandten Substanzen behandeltem Holz.

Der Entwurf einer Stellungnahme des SEAC steht bis zum 7. November 2023 zur Kommentierung zur Verfügung.