Zweiter Termin für die Einhaltung der Vorschriften der Meldungen an Giftnotrufzentralen ist problemlos verstrichen
Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle gefährlichen Gemische, die nur für den industriellen Gebrauch bestimmt sind und in der EU in Verkehr gebracht werden, im harmonisierten Format gemäß Annex VIII CLP gemeldet werden.
Unternehmen, die ihre Meldungen an Giftnotrufzentralen für Industriegemische vor dem 1. Januar 2024 in einem nationalen Format eingereicht haben, müssen ihre Informationen bis zum 1. Januar 2025 in das harmonisierte Format übertragen.
Weitere Informationen gibt es auf der Poison Centre-Website unter ECHA’s news.