Richtlinie zur Stärkung der Chemikaliensicherheit durch Neuzuweisung von Aufgaben an die ECHA
Die EU hat die Richtlinie (EU) 2025/2456 verabschiedet, eine Maßnahme zur Verbesserung der wissenschaftlichen und technischen Arbeit im Bereich Chemikalien innerhalb der EU. Diese Änderung ist Teil des umfassenderen Konzepts „Eine Substanz, eine Bewertung“ (OSOA).
Das Hauptziel der Richtlinie besteht darin, wichtige wissenschaftliche und technische Aufgaben im Rahmen der RoHS-Vorschriften – darunter die Bewertung von Ausnahmen und Beschränkungen für gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu übertragen.