Veröffentlichung der sogenannten „Stop-the-clock”-Regelung
Die Verordnung (EU) 2025/2439 zur Änderung der CLP-Revision im Hinblick auf Geltungsbeginn und Übergangsbestimmungen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Diese sogenannte „Stop-the-clock“-Gesetzgebung ist der erste Teil des „Omnibus VI“-Pakets, das die Kommission im Juli 2025 vorgelegt hat. Damit werden alle Anwendungsdaten der Übergangsbestimmungen für die Neuetikettierung, die verbindlichen Formatierungsanforderungen, die Werbung, den Online- und Fernabsatz sowie die Kennzeichnung von Zapfsäulen auf den 1. Januar 2028 verschoben.