-
Lunch Meeting “Biozide für den Gesundheitssektor – mit Schwerpunkt auf Regulierungen, Kennzeichnung und Vertrieb”
Die Umweltverwaltung (AEV) organisiert zusammen mit dem REACH&CLP Helpdesk Luxemburg eine Informationsveranstaltung am 4. Juni von 12.30 bis 15.30 Uhr über Biozidprodukte, die im Gesundheitswesen verwendet werden.
Die Umweltverwaltung (AEV) bietet zusammen mit dem REACH&CLP Helpdesk eine Informationsveranstaltung zu Biozid-Produkten für Akteure des Gesundheitswesens an. Unternehmen, die Biozid-Produkte in Verkehr bringen, vertreiben oder verwenden und sich mit dem rechtlichen Rahmen und den damit verbundenen Verpflichtungen und Beschränkungen, einschließlich der Kennzeichnung solcher Produkte, vertraut machen möchten, sind insbesondere eingeladen.
Die Informationsveranstaltung, ein sogenanntes Lunch Meeting (ein kleiner Imbiss wird angeboten), wird in französischer Sprache am 4. Juni 2018 von 12:30 bis 15:30 Uhr im Bâtiment administratif in Belval stattfinden.
Programm
12:30 Uhr | Begrüßung |
13:00 Uhr | Biozid-Verordnung – Teil 1 - Allgemeine Einführung zu Definitionen und Anwendungsbereich - Biozidproduktarten - Relevanz für den Gesundheitssektor - Fragen und Antworten (Q&A) Vorgesehen für Anwender, um ein grundlegendes Verständnis des regulatorischen Umfelds zu vermitteln |
13:45 Uhr | Biozid-Verordnung – Teil 2 - Einzelheiten zu den regulatorischen Verfahren der Biozid-Verordnung und deren Konsequenzen für den Vertrieb - Marktüberwachung und gewonnene Erkenntnisse - Fragen und Antworten (Q&A) Vorgesehen für Händler, die Biozidprodukte in Verkehr bringen |
14:30 Uhr | Kaffeepause |
14:45 Uhr | Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Biozidprodukten gemäß der CLP Verordnun |
15:30 Uhr | Ende der Veranstaltun |
Kontext
Viele Akteure im Gesundheitswesen nutzen als Bestandteil ihrer Aktivitäten Biozidprodukte (z.b. Insektizide, Desinkfektionsmittel…), die aus anderen Mitgliedstaaten stammen. Für Lieferanten und Anwender ist es oft schwierig zwischen Biozidprodukten und anderen Produkten, die unter andere sektorspezifische Rechtsvorschriften fallen (Arzneimittel, Kosmetika, Reinigungsmittel ...), klar zu unterscheiden. In diesem Zusammenhang kommt hinzu, dass Handel und Inverkehrbringen von Biozidprodukten vor 2013 in vielen Mitgliedstaaten der EU nicht streng geregelt oder überwacht wurden, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen und Beschränkungen.
Ein weiterer Faktor sind häufig eine komplexe Lieferkette und Vertriebsysystem für das Inverkehrbringen von Biozidprodukten auf dem heimischen Markt. Mit der Verordnung für Biozidprodukte (EU) 528/2012 wurde ein Regulierungssystem für das Inverkehrbringen von Biozidprodukten geschaffen, welches dem System für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ähnlich ist, und Konsequenzen für die Aufmachung, den Vertrieb und die Anwendung von Biozidprodukten hat. Dieses Lunch Meeting informiert die Teilnehmer, sowohl aus der Sicht des Anwenders als auch der des Lieferanten, über den Geltungsbereich der Verordnung, die einzuhaltenden rechtlichen Verpflichtungen und Beschränkungen, und versucht einige Möglichkeiten aufzuzeigen, wie diese berücksichtigt werden können.