Die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2018/851 (WFD) ist am 4. Juli 2018 in Kraft getreten und hat zum Ziel, die nachteiligen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu bekämpfen. Unternehmen, die Erzeugnisse, die SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, auf dem europäischen Markt anbieten, müssen seit dem 5. Januar 2021 Informationen über diese Erzeugnisse an die ECHA übermitteln (Art. 9(1)(i) WFD). Mit der WFD wurde die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beauftragt, eine Datenbank für Informationen über besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen als solche oder in komplexen Objekten (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products) – SCIP), zu entwickeln (Art. 9(2) WFD).

 

Die Datenbank für Informationen über besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen als solche oder in komplexen Objekten (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products) – SCIP), ist eine von der Europäischen Chemikalienagentur entwickelte Datenbank. Die in der Datenbank gesammelten Daten stellen sicher, dass die Informationen über Erzeugnisse, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden und Stoffe der Kandidatenliste (besonders besorgniserregende Stoffe, SVHC) über 0,1 % (w/w) enthalten, in angemessener Weise über den gesamten Lebenskreislauf des Erzeugnisses fließen, einschließlich der Abfallentsorger und Verbraucher.

Die von der SCIP-Datenbank-Meldung betroffenen Lieferanten sind:

  • EU-Hersteller (wie in Artikel 3(4) REACH definiert) und Importeure (wie in Artikel 3(11) REACH definiert);
  • Assemblierer, die in der EU ein Akteur sind, der bei der Herstellung des komplexen Gegenstands D die Erzeugnisse A und B mit einem Gemisch verbindet, das einen Stoff der Kandidatenliste enthält;
  • EU-Händler von Erzeugnissen und andere Akteure in der Lieferkette, die Erzeugnisse in Verkehr bringen.

Um diese Verpflichteten bei der Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Informationen für die SCIP-Meldung zu unterstützen, hat die ECHA ein harmonisiertes IUCLID-Format erstellt. Für die SCIP-Meldung müssen die Verpflichteten die folgenden Informationen einreichen:

  • Identifizierung des Erzeugnisses;
  • den Namen, den Konzentrationsbereich und den Ort der im Erzeugnis enthaltenen Stoffe der Kandidatenliste
  • andere Informationen, die eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ermöglichen – insbesondere Informationen, die sicherstellen, dass das Erzeugnis ordnungsgemäß gehandhabt wird, sobald es zu Abfall wird.

Die Daten können entweder online über die ECHA-Cloud-Dienste, die eine IUCLID-Cloud-Instanz bereitstellen, oder offline über IUCLID 6 erstellt werden. Die Dateneinreichung wird im ECHA-Einreichungsportal gemäß dem harmonisierten Format abgeschlossen. Für Unternehmen, die die SCIP-Meldedossiers direkt in ihren eigenen Systemen erstellen möchten, bietet die ECHA einen System-zu-System-Service an. Weitere Informationen zu den verschiedenen verfügbaren Tools finden Sie auf der ECHA Webseite.

Die Informationen in der SCIP-Datenbank werden von der ECHA veröffentlicht, insbesondere für Abfallbetreiber und Verbraucher.

Das derzeit gültige nationale Gesetz in Luxemburg ist die Umsetzung der Richtlinie 2008/98/EG: Loi modifiée du 21 mars 2012 relative à la gestion des déchets.

Auf dem Gebiet des Großherzogtums bleibt die Administration de l'Environnement (AEV) die zuständige Behörde für die Umsetzung der WFD und die Einhaltung der SCIP-Meldungen.