Die Beschränkung für Nonyphenol und seine Ethoxylate trat am 3. Februar 2021 in Kraft und zielt darauf ab, deren Emissionen in die Umwelt zu verringern.
Im Februar hat das Umweltamt (AEV – Administration de l‘Environnement) einen Bericht über die zwischen 2019 und 2020 in Luxemburg durchgeführten Kontrollen von chemischen Stoffen und Produkten veröffentlicht.
Der „Leitfaden für die Einreichung von Genehmigungsanträgen“ wurde aktualisiert. Er enthält die im Januar veröffentlichten Änderungen der Leitlinien für Genehmigungsanträge.