Neuigkeiten

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Für die vier am 12. Januar 2017 in die Kandidatenliste aufgenommenen besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) endet die Meldefrist am 12. Juli 2017.

ECHA hat Ihr zweites Video veröffentlicht das sich auf den zweiten Schritt einer erfolgreichen Registrierung konzentriert: finden Sie Ihre Co-Registranten.

Der Ausschuss der Mitgliedsstaaten unterstützt den Vorschlag von Frankreich Bisphenol A als einen besonders Besorgnis erregenden Stoff anzuerkennen wegen seiner endokrinschädlichen Eigenschaften, die schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben können. Der Ausschuss hat sich auch darauf geeinigt den Stoff PFHxS als einen besonders Besorgnis erregenden Stoff zu ermitteln.

ECHA hat Ihre Support-Seite über Anträge auf Zulassung aktualisiert. Die Seite enthält aktualisierte Formate für Anträge und Überprüfungsberichte.

Die konsolidierten Stellungnahmen des Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) und des Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) sind auf der ECHA Website verfügbar.

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