Aktualisierungen von Registrierungsdossiers werden während der Entscheidungsfindung zur Stoffbewertung nicht berücksichtigt
Ab dem 14. April 2020 wird die ECHA eine neue Strategie für die Aktualisierung von Dossiers während der Stoffbewertung anwenden.
Sobald die ECHA einen Entscheidungsentwurf zur Stoffbewertung an die Registranten übermittelt hat, werden die Agentur und die bewertenden Mitgliedstaaten Aktualisierungen des Dossiers im Rahmen der Entscheidungsfindung nicht mehr berücksichtigen. Sollten Registranten über neue relevante Informationen verfügen, müssen sie diese in Form von Anmerkungen zum Entscheidungsentwurf einreichen.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der ECHA.