Mitteilung an die Interessenträger zum Thema Brexit und REACH

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung an die Interessenträger über den Austritt des Vereinigten Königreichs und die EU-Vorschriften der Chemikalienverordnungen im Rahmen von REACH veröffentlicht.

Das Vereinigte Königreich ist am 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten und zu einem „Drittstaat“ geworden. Bis zum Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 gilt jedoch das EU-Chemikalienrecht für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich. In dieser Mitteilung werden bestimmte Regeln des Austrittsabkommens, soweit relevant, erläutert sowie die Regeln, die ab dem Ende des Übergangszeitraums für Nordirland gelten.