Neue großherzogliche Verordnung zu gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten
Eine neue großherzogliche Verordnung zur Abänderung der großherzoglichen Verordnung vom 30. Juli 2013 über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten wurde im Mémorial veröffentlicht.
Diese neue Verordnung ändert Anhang II der vorangegangenen Verordnung, indem sie den Text der Einträge 6 a, b und c, 7 a und c, 21 und 28 modifiziert. Alle Änderungen beziehen sich auf die Verwendung von Blei in verschiedenen Bestandteilen von Elektro- und Elektronikgeräten und setzen entsprechende Anpassungen der Europäischen RoHS-Richtlinie 2011/65/EU in nationales Recht um.
Dieser Text wird am 30. Juni 2019 in Kraft treten.