Neue Richtlinie zum Arbeitnehmerschutz veröffentlicht
Am 31. Januar wurde eine neue Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/130) zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit veröffentlicht.
Die wesentlichen Änderungen betreffen Anhang III zu den Arbeitsplatzgrenzwerten, der um neue Stoffe und Grenzwerte erweitert wurde. Diese neue Richtlinie fügt auch einen neuen Artikel hinzu, der sich auf die Vereinbarungen der Sozialpartner bezieht. Außerdem wurden zwei neue Punkte zum Anhang I hinzugefügt, der die Liste der Stoffe, Zubereitungen und Verfahren betrifft.