Öffentliche Konsultation der Kommission zu RoHS
Derzeit laufen acht öffentliche Konsultationen der Europäischen Kommission zur Ausnahmeregelung in Bezug auf die Verwendung von Quecksilber in verschiedenen Elektrogeräten im Rahmen der RoHS-Richtlinie.
Konsultationen werden eröffnet für:
- Quecksilber in nichtlinearen Tri-Phosphor-Lampen
- Quecksilber in Leuchtstofflampen für andere allgemeine Beleuchtungszwecke und für besondere Verwendungszwecke
- Quecksilber in Kaltkathoden-Leuchtstofflampen und Leuchtstofflampen mit externen Elektroden
- Quecksilber in anderen Niederdruckentladungslampen
- Quecksilber in anderen Hochdruck-Natriumdampflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke
- Quecksilber in Halogen-Metalldampflampen
- Quecksilber in anderen Entladungslampen für besondere Verwendungszwecke
- Quecksilber in einseitig gesockelten (Kompakt-) Leuchtstofflampen für besondere Zwecke
Für sieben dieser Konsultationen endet die Frist für die Stellungnahme am 12. Juli 2021 und für die letzte Stellungnahme am 15. Juli 2021.