Arbeitnehmerschutz – Veröffentlichung einer neuen großherzoglichen Verordnung
Eine neue großherzogliche Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Risiken einer Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen am Arbeitsplatz wurde soeben im Amtsblatt A veröffentlicht.
Diese Verordnung setzt die europäische Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/431) zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit um.
Diese Verordnung legt die spezifischen Mindestanforderungen, einschließlich der Grenzwerte fest, die zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, einschließlich der Vorbeugung gegen solche Gefährdungen, die durch eine Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit erforderlich sind.