Veränderungen bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen während der Notsituation
Infolge der Maßnahmen, die durch die geänderte großherzogliche Verordnung vom 18. März 2020 zur Einführung einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 eingeführt wurden, sind bestimmte Verpflichtungen im Zusammenhang mit schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen geändert worden.
Neuen Maßnahmen wurden durch die folgenden Texte eingeführt:
- Die großherzogliche Verordnung vom 8. April 2020 zur Aussetzung bestimmter Fristen, die im Gesetz vom 28. April 2017 über schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen vorgesehen sind
- Der Ministerialerlass vom 24. März 2020 zur Aussetzung bestimmter Kontrollen und Fristen in Bezug auf klassifizierte Betriebe und die Kontrolle der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
Weitere Informationen in der Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung und der Umweltverwaltung.